Was ist ein Altfahrzeug?
Altfahrzeuge sind Fahrzeuge, die zu Abfall geworden sind und deshalb nach den Vorgaben der Altfahrzeug-Richtlinie umweltgerecht zurückgenommen, behandelt und verwertet werden müssen.
Der Begriff „Altfahrzeug“ ist im europäischen Recht durch die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge verankert, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die umweltgerechte Entsorgung dieser Fahrzeuge schafft.
Letzthalter hat Nachweispflicht
Ein Altfahrzeug liegt vor, wenn sich der Letzthalter des Fahrzeugs entledigt hat oder entledigen will und das Fahrzeug damit Abfall im Sinne des Abfallrechts ist. Der Letzthalter muss dabei den Status seines beschädigten Fahrzeugs nachweisen, wenn es beispielsweise im Rahmen des Transports durch Ordnungsbehörden überprüft wird.
Kfz-Sachverständiger erstellt nachvollziehbare Einordnung
In der Praxis kommt dem Kfz-Sachverständigen daher die Aufgabe zu, zu prüfen, ob ein beschädigtes Fahrzeug noch als Gebrauchtfahrzeug oder bereits als Altfahrzeug (Abfall) einzustufen ist.
AFZ-Zert. stellt hierfür eine Systematik zur technischen Überprüfung bereit, die eine nachvollziehbare Einordnung des Fahrzeugstatus „Altfahrzeug“ im Rahmen von Gutachten sowie die Ausstellung eines Zertifikats ermöglicht.