Was ist ein Altfahrzeug?

Letzthalter hat Nachweispflicht

Ein Altfahrzeug liegt vor, wenn sich der Letzthalter des Fahrzeugs entledigt hat oder entledigen will und das Fahrzeug damit Abfall im Sinne des Abfallrechts ist. Der Letzthalter muss dabei den Status seines beschädigten Fahrzeugs nachweisen, wenn es beispielsweise im Rahmen des Transports durch Ordnungsbehörden überprüft wird.

Kfz-Sachverständiger erstellt nachvollziehbare Einordnung

In der Praxis kommt dem Kfz-Sachverständigen daher die Aufgabe zu, zu prüfen, ob ein beschädigtes Fahrzeug noch als Gebrauchtfahrzeug oder bereits als Altfahrzeug (Abfall) einzustufen ist.

AFZ-Zert. stellt hierfür eine Systematik zur technischen Überprüfung bereit, die eine nachvollziehbare Einordnung des Fahrzeugstatus „Altfahrzeug“ im Rahmen von Gutachten sowie die Ausstellung eines Zertifikats ermöglicht.