Werkvertrag ersetzt Abtretungserklärung für KFZ Sachverständige

Mustervorlage für Werkvertrag

DYNAREX hat in einem Release reagiert und stellt dem KFZ Sachverständigen eine Anleitung nebst einer neuen Mustervorlage zur Verfügung.

Werkvertrag (nach § 631 BGB)

Ein Werkvertrag ist der Vertrag zwischen dem Geschädigten (Fahrzeughalter) und dem Kfz-Sachverständigen über die Erstellung eines Schadensgutachtens.

Wesentliche Merkmale

  • Sachverständige schuldet ein konkretes Gutachten-Ergebnis (also ein „Werk“)
  • Auftraggeber (meist der Geschädigte) ist zahlungspflichtig
  • Grundlage ist §§ 631 ff. BGB (Werkvertragsrecht)
  • Geschädigte bleibt Vertragspartner und haftet auch für die Zahlung, unabhängig von der Versicherungsregulierung

Rechtsfolge

Der Geschädigte zahlt das Honorar, welches er ggf. von der gegnerischen Versicherung ersetzt verlangen kann.

Abtretungserklärung (§ 398 BGB)

Eine Abtretungserklärung bedeutet, dass der Geschädigte dem Kfz-Sachverständigen seinen Erstattungsanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung abtritt.

Wesentliche Merkmale

  • Es handelt sich um eine Forderungsabtretung (kein eigenständiger Vertrag über das Gutachten)
  • Sachverständige kann das Honorar direkt bei der Versicherung einfordern
  • Werkvertrag besteht trotzdem zwischen Sachverständigem und Geschädigtem
  • Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann der Sachverständige trotzdem den Geschädigten in Anspruch nehmen (außer bei „Erfüllungsübernahme“).

Risiko für Gutachter

Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert (z.B. wegen angeblicher Unangemessenheit des Honorars, fehlender Haftung, formaler Fehler), steht der Gutachter möglicherweise ohne Zahlung da, obwohl er die Leistung erbracht hat.

Fazit für den Gutachter

Die Abtretungserklärung erleichtert die Abrechnung, birgt aber rechtliche Unsicherheiten. Wenn die Abtretung nicht juristisch wasserdicht ist (z. B. keine Erfüllungsübernahme), bleibt der Gutachter oft auf dem Risiko sitzen (Zahlungsverweigerung, Prozesse oder Regressforderungen).

Empfehlung

Ein klar formulierter Werkvertrag mit dem Geschädigten ist besser.

Eine juristisch geprüfte Abtretung mit Erfüllungsübernahme als ergänzender Baustein zur Zahlungsabwicklung wäre hierbei möglich.

Rechtlicher Hinweis: Die von uns bereitgestellten Informationen dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar oder können individuelle Einzelfälle betrachten.